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Nur
Eigenanteil von Pflegekosten steuerlich absetzbar
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Durch
Pflegebedürftigkeit verursachte Kosten
können nicht in voller Höhe als außergewöhnliche
Belastungen steuerlich abgesetzt werden, sondern
nur der Betrag, der nach Abzug aller Leistungen
auf der sozialen Pflegeversicherung und aus
einer eventuell abgeschlossenen ergänzenden
privaten Pflegeversicherung übrig bleibt.
So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (VI R
8/10). Außergewöhnliche Belastungen
seien nur dann abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige
die Aufwendungen endgültig selbst tragen
muss und wenn dadurch seine wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit vermindert ist. Das
sei nicht der Fall, wenn ihm Versicherungen
den Kostenaufwand ersetzen.
Neuregelung der Vermittlung von europäischen
Haushaltshilfen ab 1.5.2011.......(weiter)
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Pflegezeit
für Angehörige
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Die
sicherlich haben Sie bereits von den umfangreichen
Neuerungen im Rahmen der Pflegereform gehört,
die auch Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen
zugute kommen. Die Reform hat nicht nur die
finanziellen Leistungen verbessert, sondern
es wurde auch das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
beschlossen. Nach diesem Gesetz kann sich jeder
Arbeitnehmer, der wie Sie seine nahen Angehörigen
pflegt, ......"(Weiter)
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Neues
Logo - Pflegezentrum Damscheid
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Zum
16.12.2011 änder sich unserer Firmenbezeichnung
in
"Pflegezentrum Damscheid Ingbert Ochs GmbH"
Ambulanter Pflegedienst
Tagespflege Rosenhof
Beratung

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Die
Kommunikation per E-Mail erfolgt i.d.R. unverschlüsselt.
Daher ist nicht auszuschließen, dass an der Übertragung
beteiligte Stellen Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis
nehmen können.
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2001 - 2011 AHZ - AKD Ingbert Ochs GmbH
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